Beschlüsse der Delegiertentagung

hier finden Sie die wichtigsten Beschlüsse der Delegiertentagung vom 06.09.2014

Das Neuste der wichtigsten Beschlüsse der Delegiertentagung vom 06.09.2014 in Kürze:

Die aktuelle Satzung und Ordnungen inkl. aller Änderungen stehen in Kürze auf unserer Website als Download zur Verfügung oder können in der Geschäftsstelle kostenpflichtig angefordert werden.

Zucht:

1. Alle Foxterrier mit bestandener Zuchtzulassungsprüfung dürfen in der Zucht entsprechend der Rasse (Haarart) eingesetzt werden. Dabei ist es egal ob der Hund aus der Formwert- oder der jagdlichen Leistungszucht stammt.

2. Als Voraussetzung für die Teilnahme an Zuchtzulassungs-prüfungen gelten ab sofort nur Formwertnoten von Spezial-zuchtrichtern des DFV.

3. Eine Hündin soll innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als 2 Würfe aufziehen, Stichtag ist der Wurftag.

4. Inzestverpaarungen 1. Grades sind verboten, Halbgeschwisterverpaarungen bedürfen der Ausnahmegenehmigung des Hauptzuchtwartes nach Zustimmung der Zuchtkommission.

5. Die Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer müssen sich vor dem Deckakt vom Vorliegen einer gültigen Zuchtzulassung, ggf. auch von vorhandenen Zuchtauflagen überzeugen. Über Unregelmäßigkeiten muss der/die Hauptzuchtwart/in unter-richtet werden, ggf. darf der Deckakt nicht durchgeführt werden. Die Züchter sind verpflichtet, vollzogene Deckakte sowie gefallene Würfe jeweils unverzüglich dem Zuchtbuchamt/ Geschäftsstelle mit Deckschein zu melden.

6. Deckakte können nach Einreichung des Deckscheines entsprechend Gebührenordnung als Wurfankündigung veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung ist für Inserenten in der Züchtertafel kostenlos.

7. Ahnentafeln/Registrierbescheinigungen werden für alle rassereinen Würfe ausgestellt, für die die Wurf- und Zuchtkontrolle möglich war und der Züchter nicht zuvor eine Zuchtbuch und/ oder Eintragungssperre erhalten hat. Dieses gilt auch für Würfe, für die die Zuchtvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Deckaktes nicht oder noch nicht erfüllt waren. In solchen Fällen ist ein Hinweis auf den Verstoß bzw. ggf. ein Zuchtverbot auf den Ahnentafeln/ Registrierbescheinigungen zu vermerken.

Zuchtzulassung

Ab sofort zu beachten sind folgende Änderungen:
Ziff. 7.3 Ergebniss der Beurteilung:

a) Zugelassen…

– Der Hund ist zur Zucht zugelassen und die Zuchtzulassung gilt bis zum Erreichen der Zuchtaltersgrenze, für die Dauer der Zuchttauglichkeit gem. Zuchtordnung des DFV e.V. oder für die Zeit der Begrenzung (z.B. 1 Jahr).
Die Zuchtzulassung eines Foxterriers muss insbesondere widerrufen werden, wenn bei den Nachkommen eine für diese Rasse besondere Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wurde, oder der Hund selbst zuchtrelevante Krankheiten oder Aggressivität aufweist.

 b) Zurückgestellt

– unter Angabe einer Zurückstellungsfrist (die Gründe sind im Formblatt festzuhalten)´- Zurückstellungen können erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass sich ein festgestellter Fehler innerhalb der Zurückstellungsfrist verliert, oder wenn eine Manipulation vermutet wird. – Ein Hund, der zurückgestellt wurde, kann aus demselben Grund kein zweites Mal zurückgestellt werden; er erhält in diesem Fall keine Zuchtzulassung.

c) Nicht zugelassen (die Gründe sind im Formblatt festzuhalten)

Der Hund ist nicht zur Zucht zugelassen. (Wenn keine Ausschlussgründe gem. § 8 dieser Ordnung vorliegen, muss der Hund gem. 7.3 b) zurückgestellt werden.)

Ziff. 8 Ausschlussgründe

Rasse untypisches Erscheinungsbild/ Phänotyp und Größe

Rüde: Mindestgröße 37 cm – Standardgröße 39,5 – Obermaß 42 cm, Hündin: Mindestgröße 35 cm – Standardgröße 37 cm – Obermaß 40 cm

Ziff. 10 Einspruchsrecht

Formelle Beanstandungen an der Durchführung der Zuchtzulassungsprüfung sind innerhalb von 14 Tagen unter Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr, in dreifacher Höhe des Meldegeldes zur Zuchtzulassungsprüfung auf eines der DFV Konten, schriftlich beim Hauptzuchtwart oder der Hauptgeschäftsstelle anzuzeigen. 

Der Hauptzuchtwart prüft im Benehmen mit der Zuchtkommission ob der Einspruch berechtigt ist. Bei Zurückweisung eines Einspruchs als unbegründet erfolgt keine Erstattung der Sicherheitsgebühr. Ist der Einspruch berechtigt, legt der Hauptzuchtwart mit der Zuchtkommission die weitere Vorgehens-weise fest.

die Verfahrensweisen zur ZZP Ziff. 4-6

– Nachweis der Erfüllung der Teilnahme an der ZZP muss spätestens vor der ZZP vorgelegt werden.– die Ahnentafel ist vor Beginn abzugeben
– Protokolle evtl. vorangegangener ZZP sind vor Beginn vorzulegen
– die Ahnetafeln werden zur Eintragung des Ergebnisses an dern HZW bzw. Obmann für Zucht gesandt
– das original ZZ-Protokoll wird dem Besitzer am Tag der ZZP übergeben.

alles andere nachzulesen in der neuen ZZ-Ordnung

Ausstellungswesen

1. Ausstellungen für das Folgejahr können ab sofort an die Geschäftsstelle gemeldet werden, sobald der Termin feststeht. Dieser wird dann in den Ausstellungskalender eingetragen. Es wird der Termin reserviert für die Ausstellung die zuerst gemeldet wurde. VDH-Ausstellungen haben in jedem Fall Vorrang.

Folgende Angaben müssen eingereicht werden:

– Datum der Ausstellung
– der genaue Veranstaltungsort (wo die Ausstellung stattfindet)
– Meldeschluss
– Art der Ausstellung
– Zuchtrichter
– Ausstellungs- bzw. Sonderleiter inkl. Adresse, Telefon, Fax und Email, evtl. Website, evtl. Link zur Onlinemeldung, evtl. Angabe anderer Meldestelle (VDH)

2. Bitte beachten Sie, dass nach wie vor die Ausstellungstermine spätestens bis zum 20.11.für das Folgejahr in der Geschäftsstelle gemeldet werden müssen.

3. Innerhalb eines Monats nach der Ausstellung muss vom Ausstellungs- bzw. Sonderleiter ein ausgefüllter Katalog an die Geschäftsstelle eingesandt werden. Darin müssen alle Formwertnoten, Platzierungen, Anwartschaften, Gewinne und Titel eingetragen werden. Sämtliche Ergebnisse werden auf unserer Homepage veröffentlicht.

4. Es werden folgende Wertungen vom DFV jährlich in Wettbewerb gestellt:

– Top Fox – erfolgreichster Foxterrier des Jahres
– erfolgreichester Foxterrier der anderen Haarart des Jahres
– erfolgreichster Veteran Draht- und Glatthaar
– erfolgreichster Junghund Draht- und Glatthaar
– erfolgreichster Gebrauchshund Draht- und Glatthaar

Gewertet werden nur Punkte die durch in – und ausländische Spezialzuchtrichter vergeben werden.

Gebühren

– 10% Rabatt für die Weihnachtsanzeige (ausser bei bestehenden Folgeanzeigen)
– 20,00 € Veröffentlichung der Deckanzeige (nicht für Inserenten der Züchtertafel)
– 55,00 € Mitteilungsblatt für Nichtmitglieder
– 15,00 € Probeabo 3 Monate für Nichtmitglieder
– 90,00 € Ahnentafel pro Welpe bei Zuchtvergehen
– 300,00 € Einmalgebühr pro Zuchtvergehen je eingesetzter Rüde/ Hündin)

Prüfungswesen

1. die Altersgrenze für die Zulassung zur ZP und BZP von bisher 36 bzw. 48 Monate wurde aufgehoben.

2. eine vor der Junghundprüfung abgelegte Bauprüfung wird im Fach Baueignung (mit Zensur 4) anerkannt.

3. § 22 Abs. 2- jagdliche Prüfungen werden von den Gliederungen der jeweiligen AG gemeldet und abgestimmt. Die AG koordiniert einvernehmlich mit den durchführenden Gruppen die Termine. Eine Prüfung muss im Vormonat des Prüfungstermins im Foxterrier (Redaktionsschluss beachten) veröffentlicht werden.

4. § 22 Abs. 3- Die BZP wird vom DFV e.V. ausgeschrieben. Gruppen melden ihre Bereitschaft zur Durchführung durch eine Bewerbung mit Terminvorschlag bis zum 20.11. des Vorjahres an. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet im Dezember im Einvernehmen mit Bewerbern über die Vergabe. Sobald der Termin feststeht, wird er im FT und auf der HP veröffentlicht. Zu diesem Termin kann keine gleichrangige Prüfung (GP/ZP) stattfinden

sonstiges

Beschlüsse des geschäftsführenden Vorstandes werden zeitnah im Foxterrier oder auf der Verbandswebsite veröffentlicht. Betrifft der Entschluss ein einzelnes Mitglied, einen einzelnen Zwinger oder eine Gruppe dieser und die Entscheidung ist nicht für die Öffentlichkeit relevant, so erfolgt die Veröffentlichung anonym. Ist die Entscheidung für die Öffentlichkeit relevant, z.B. Ausstellungsverbote, so erfolgt die Veröffentlichung unter Nennung des/der Namen. Im Falle einer (auch) wirtschaftlichen Entscheidung wird die finanzielle Auswirkung des Beschlusses für den Verein genannt.

der geschäftsführende Vorstand