Jagdliche Leistungszucht

Die Förderung des jagdlichen Erbes unserer Rasse ist fester Bestandteil unserer Satzung und Ordnungen. Dies wird verantwortlich betreut durch den Hauptleistungswart.

Hauptleistungswart:Peter Mätzke
07407 Stadt Remda-Teichel
Milbitz Nr. 19
Telefon: 036743/30122

Entsprechend unserer Zuchtordnung gelten für die jagdliche Leistungszucht im DFV die folgenden Bestimmungen.

Bestimmungen zur jagdlichen Leistungszucht

Auszug aus der Zucht-Ordnung

Zur jagdlichen Leistungszucht werden nur Foxterrier zugelassen, deren Ahnentafel mit dem grünen Stempelaufdruck "Geeignet zur jagdlichen Leistungszucht" gekennzeichnet ist.
Voraussetzungen für diesen Stempelaufdruck sind:

  • das Bestehen einer Anlagenprüfung (JP oder ZP),
  • das Bestehen einer Bauprüfung (BP),
  • eine positive Lautfeststellung (spl., sl.),
  • außerdem dürfen keine groben Mängel vorliegen.

Ausschließende grobe Mängel sind:
Wesensschwäche (Empfindlichkeit, Schussscheue, Handscheue, Angstbeißen, Waidlaut u. ä.); Geschlechtsmissbildungen; weiße, rote oder stark in diesen Farben gefleckte Nase; Steh-, Rosen- oder Tulpenohr; Vor-, Rück- oder Kreuzbiss; fehlende Zähne (mit Ausnahmen von P 1 und M 3).

Auszug aus der Prüfungsordnung

Prüfungen,die bei anderen Verbänden abgelegt werden und Einfluß auf die Zulassung zur jagdlichen Leistungszucht des DFV e.V. haben bzw. zum Erwerb des grünen Stempels "Geeignet zur jagdlichen Leistungszucht" führen, dürfen vom HLW nur dann anerkannt werden, wenn sichergestellt ist, daß mindestens alle Anforderungen entsprechend der DFV- PO ohne Abstriche erfüllt wurden. Dies betrifft somit insbesondere den Erwerb externer Bauprüfungen und externer Kennzeichen von Junghund- & Zuchtprüfungen.


Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Stempelaufdruck formlos beim Hauptleistungswart des DFV unter Vorlage der Ahnentafel zu beantragen, ein frankierter Rückumschlag ist beizufügen.

Für die Zuchtzulassung ist eine Formwertnote gemäß Ziffer 3.1 Zucht-Ordnung anzustreben.
Wenn beide Elternteile zur Zucht zugelassen sind und die Schonfrist-Bedingung für die Hündin erfüllt ist, erhalten die Welpen grüne Ahnentafeln mit dem Aufdruck "Aus jagdlicher Leistungszucht". Die Wurfmeldung und ein frankierter, an das Zuchtbuchamt adressierter Umschlag sind zum Hauptleistungswart zu senden, der sie nach Prüfung der Voraussetzungen an das Zuchtbuchamt zur Ausfertigung der Ahnentafeln weiterleitet.
Für Welpen aus jagdlicher Leistungszucht, die die Voraussetzungen für grüne Ahnentafeln erfüllen, gilt § 6 Abs. 1b des Tierschutzgesetzes. Nur diese Welpen dürfen kupiert werden.

Die Kupiergenehmigung erhalten Sie auf Antrag vom Hauptleistungswart. Hierzu reichen Sie Kopien des Deckscheines und der Ahnentafeln der Zuchthunde, unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages, ein.