Informationen des Hauptleistungswartes

     

 

Bei allen Anträgen an den HLW, welche eine Weiterleitung an die Geschäftsstelle, den JGHV e.V. oder eine Rücksendung erforderlich machen, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag mitzusenden. Sollte dies nicht erfolgen, wird neben dem Porto eine Aufwandsentschädigung (pro km 0,30 Euro bis zur nächsten Poststelle) durch die Geschäftsstelle berechnet.

 

13. Bundeszuchtprüfung des DFV am 21.-23.10.2011 in Bayern

Bundeszuchtprüfungssiegerin 2011

JP BP ZP sl Giselle a.d. Keilerschlucht 10 1142

118 Pkt. 1. Preis  Formwert: vorzüglich

F.: Heinz Goldstein

JP BP ZP GP spl sl Alpha v. Aarhorst 08 4172/518 118 Pkt. 1. Preis

Formwert: vorzüglich       F.: Jens Stelter

JP BP ZP spl Atze v. Bannwald 10 1019 117 Pkt. 1. Preis

Formwert: sehr gut         F.: Carsten Koch

JP BP sl lt Alex v. Goldacker 10 4208 112 Pkt. 1. Preis

Formwert: vorzüglich       F.: Jens Stelter

JP BP spl Müller-Fox Baron 08 4101 99 Pkt. 1. Preis

Formwert: vorzüglich       F.: Karl März

BP sl Asta v. Seeweiher 08 1261 103 Pkt. 3. Preis

Formwert: sehr gut         F.: Eva Greim

JP BP ZP SJ spl Kai v.d. Schwedenschmitte 10 1071 90 Pkt. 3. Preis

Formwert: vorzüglich       F.: Ferdi Meier

JP BP spl Carlo v. Brandschlag 10 1175 86 Pkt 3. Preis

Formwert: vorzüglich       F.: Rainer Mecking

JP BP ZP HN sl Chilli v. Bottwartal 09 1355 104 Pkt. nb

Formwert: vorzüglich       F.: Ferdinand Schmidt

JP BP spl Udo v. Eulengeschrei 09 4331 100 Pkt. nb

Formwert: gut                F.: Ingrid Gatterbauer

JP BP ZP sl Fritz v. Lohwald 09 1432 71 Pkt.   nb

Formwert: sehr gut         F.: Maria Schlaghecken

 

 

 

JP BP ZP spl sl Ursa v. Brombachsee 08 1346 Führer bricht ab nb

Formwert: vorzüglich       F.: Walter Müller

JP BP EF spl sl Undine v.d. Felsengärten 09 1384 nicht angetreten

F.: Dr. Iris v. Solodkoff

 

Peter Mätzke Hauptleistungswart

 

Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 04.09.2011 die PO des DFV e.V. betreffend

Die Anerkennung der erfolgreichen Arbeit eines FT im Saugatter als LKZ SJ.

Voraussetzung ist die Bestätigung des Gattermeisters neben einem Jagdscheininhaber. Zu verwenden ist zwingend der Vordruck für LKZ des DFV. Dem gleichgestellt ist die anerkannte Prüfung der Schwarzwildschärfe anderer JGHV Vereine.


PO DFV II.6 Es kann der Spurlaut analog des Sichtlautes durch einen Verbandsrichter und einem Jagdscheininhaber geprüft werden. Aus der Arbeitsbeschreibung muss der Arbeitsverlauf eindeutig hervorgehen, die Spursicherheit & der Spurwille ist ebenfalls zu benoten. Zu verwenden ist zwingend der Vordruck für LKZ des DFV. Ebenfalls dürfen auf Anlagenprüfungen Hunde welche das Zulassungsalter überschritten haben auf Spur- & Sichtlaut nach PO als separate Lautfeststellung geprüft werden. Dem gleichgestellt sind Lautprüfungen anlässlich von Prüfungen anderer JGHV Vereine. 

 

 

 

PO IV.14 Bundeszuchtprüfung- Die zur BZP gemeldeten Hunde müssen spl oder sl sein und eine BP nachweisen. Das Zulassungsalter ist max 48 Monate. Die einmalige Prüfungswiederholung ist nur bei Nichtbestehen möglich.

 

 

DFV e.V. Gebrauchsprüfung

Fach V.3 Die Rotfährte wird von 500 auf 600 m verlängert, dies  gilt auch für das Fach V.4 Totverbeller/-verweiser. 

Bringen leichten Wildes Fächer V.6 & V.7-

 

Die Prüfung ist im offenen Gelände für Feder- und Haarwild, wahlweise für Haarwild im Altholz durchzuführen Der Hundeführer erklärt am Tag der Prüfung, vor Beginn derselben, wo er die Haarwildschleppe arbeitet. Es sind auf beiden Wildschleppen Leistungen zu erbringen.

Längen: Federwildschleppe ca 150m; Haarwildschleppe ca 200m mit jeweils 2 stumpfwinkligen Haken.

Der Hund soll die Schleppen planmäßig ausarbeiten und das Stück dem Führer bringen. Die Schleppen werden unmittelbar vor der jeweiligen Arbeit von einem VR hergestellt und sollen möglichst gleichwertig sein. Abstand zwischen den einzelnen Schleppen mind. 100m. Am Ende der Schleppe wird das Stück Wild ausgelegt. Der Schleppenzieher (einer der Richter) Stück vor sich aus. Der Hundeführer bestimmt welches der beiden Stücke Wild am Ende der Schleppe liegt.versteckt sich und legt auf Wunsch des Hundeführers ein weiteres, gleichartiges Der Hundführer setzt seinen Hund an und darf ihn max. 20 m an der Leine arbeiten. Bis zum Finden des Wildes darf der Hund drei mal angesetzt werden. Hat er das Wild gefunden, muss er es aufnehmen. Er soll es mit korrektem Griff dem Führer zutragen, sich setzen und auf Kommando ausgeben. Eine Unterbrechung zur Griffverbesserung mindert die Zensur nicht. Der ungefähre Verlauf der Schleppe sollte sich aus der Arbeit des Hundes nachvollziehen lassen.

Es wird je eine Zensur für die Arbeit auf der Schleppspur und die Art des Bringens vergeben.

 

Fach V.8- inhaltlich bleibt das Fach gleich, es wird fakultativ ausgeschrieben. Der Hundeführer erklärt am Tag der Prüfung vor Beginn derselben, ob er im Fach V.8  geprüft werden will. Ist dies der Fall, muss der Hund die Arbeit bestehen. 

Totengräber, Anschneider sowie hochgradige Knautscher und Rupfer sind von der Weiterprüfung auszuschließen.

FG Gehorsam V.14 (12d)

Ablegen frei/angeleint- hier wird beim angeleinten Ablegen der Hund mit langer Führerleine (mind. 1,5m) an einem einzelnen Baum angeleint. Alle anderen Punkte dieses Faches bleiben wie bisher.

 

Peter Mätzke

Hauptleistungswart

 

 

 

 

 

 

Kupiergenehmigung

Aus gegebenen Anlaß ist bei Beantragung einer Kupiergenehmigung der Nachweis zu führen, daß die Verpaarung die Bedingungen für die jagdliche Leistungszucht erfüllt und für beide Elterntiere eine Zuchtzulassung vorliegt (ab Jahrgang 2010).

Dies erfolgt durch Vorlage der Ahnentafelkopie sowie der Prüfungszeugnisse und Zuchtzulassung  (ab Jahrgang 2010) beider Elterntiere. Sollten beide Elterntiere den Eintrag "geeignet zur jagdlichen Leistungszucht" haben entfällt dieser Nachweis.  

Beim Einreichen der Unterlagen unbedingt einen ausreichend frankierten Rückumschlag mitsenden. Ohne diesen erfolgt keine Bearbeitung!

Vergabe der grünen Ahnentafeln

Bei der Beantragung der Berechtigung zur jagdlichen Leistungszucht ist neben dem Nachweis der erforderlichen Prüfungen der Nachweis der Zuchtzulassung zwingend vorgeschrieben. Dies setzt eine entsprechende Formbewertung nach Zuchtzulassungsordnung voraus.

Haben beide Elterntiere den Stempel "geeignet zur jagdl. Leistungszucht", so ist eine Vorlage der Wurfunterlagen zur Erteilung von grünen Ahnentafeln beim HLW nicht erforderlich.