Jagd

Jagdliche Leistungszucht

5431146807 46176a60ac 98b607bf77 a72cb81f2d

 

Die Förderung des jagdlichen Erbes unserer Rasse ist fester Bestandteil unserer Satzung und Ordnungen.

Entsprechend unserer Zuchtordnung gelten für die jagdliche Leistungszucht im DFV die folgenden Bestimmungen.

Bestimmungen zur jagdlichen Leistungszucht

Auszug aus der Zucht-Ordnung

Zur jagdlichen Leistungszucht werden nur Foxterrier zugelassen, deren Ahnentafel mit dem grünen Stempelaufdruck “Geeignet zur jagdlichen Leistungszucht” gekennzeichnet ist.
Voraussetzungen für diesen Stempelaufdruck sind:

  • das Bestehen einer Anlagenprüfung (JP oder ZP),
  • das Bestehen einer Bauprüfung (BP),
  • eine positive Lautfeststellung (spl., sl.),
  • außerdem dürfen keine groben Mängel vorliegen.

Ausschließende grobe Mängel sind:
Wesensschwäche (Empfindlichkeit, Schussscheue, Handscheue, Angstbeißen, Waidlaut u. ä.); Geschlechtsmissbildungen; weiße, rote oder stark in diesen Farben gefleckte Nase; Steh-, Rosen- oder Tulpenohr; Vor-, Rück- oder Kreuzbiss; fehlende Zähne (mit Ausnahmen von P 1 und M 3).


 

Auszug aus der Prüfungsordnung

Prüfungen, die bei anderen Verbänden abgelegt werden und Einfluß auf die Zulassung zur jagdlichen Leistungszucht des DFV e.V. haben bzw. zum Erwerb des grünen Stempels “Geeignet zur jagdlichen Leistungszucht” führen, dürfen vom HLW nur dann anerkannt werden, wenn sichergestellt ist, daß mindestens alle Anforderungen entsprechend der DFV- PO ohne Abstriche erfüllt wurden. Dies betrifft somit insbesondere den Erwerb externer Bauprüfungen und externer Kennzeichen von Junghund- & Zuchtprüfungen.

Für die Zuchtzulassung ist ab 01.01.2011 für Hunde, welche bis zu diesem Datum noch nicht das Zuchtalter (Rüden 12/ Hündinnen 15 Monate) erreicht haben, eine absolvierte Zuchtulassungsprüfung lt. DFV e.V. Zuchtordnung (beschlossen auf der MV 2010) zwingend vorgeschrieben.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Stempelaufdruck formlos beim Hauptleistungswart des DFV unter Vorlage der Ahnentafel, Kopien der Prüfungszeugnisse und Zuchtzulassungsprüfung zu beantragen, ein frankierter Rückumschlag ist beizufügen.
Wenn beide Elternteile zur jagdlichen Zucht zugelassen sind und die Schonfrist-Bedingung für die Hündin erfüllt ist, erhalten die Welpen grüne Ahnentafeln mit dem Aufdruck “Aus jagdlicher Leistungszucht”. Die Wurfmeldung und ein frankierter, an das Zuchtbuchamt adressierter Umschlag sind zum Hauptleistungswart zu senden, der sie nach Prüfung der Voraussetzungen an das Zuchtbuchamt zur Ausfertigung der Ahnentafeln weiterleitet.
Für Welpen aus jagdlicher Leistungszucht, die die Voraussetzungen für grüne Ahnentafeln erfüllen, gilt § 6 Abs. 1b des Tierschutzgesetzes. Nur diese Welpen dürfen kupiert werden.

Die Kupiergenehmigung erhalten Sie auf Antrag vom Hauptleistungswart. Hierzu reichen Sie Kopien des Deckscheines und der Ahnentafeln der Zuchthunde, unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages, ein.

 

 

kalender Prüfungstermine
voller-ordner Ergebnisse
manninfo Verbandsrichter